Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Das Konto mit grundlegenden Funktionen für Verbraucher gemäß Verbraucherzahlungskontogesetz

Jede natürliche Person, die sich rechtmäßig und/oder geduldet in der Europäischen Union aufhält, hat Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wird von der Anadi Bank ausschließlich in EUR angeboten.

Ihre Vorteile

  • Product advantages

    Kontoführung EUR 10,00 pro Quartal für besonders Schutzbedürftige
    Kontoführung EUR 20,00 pro Quartal

  • Product advantages

    Gratis Debitkarte

  • Product advantages

    Alle Buchungen inkludiert

Internetbanking & App
Kontoauszüge via Internetbanking
Debitkarte mit Standardverfügungslimit
Elektronische Buchungen wie z.B. Internetbanking Überweisung, SEPA-Lastschrift, Dauerauftragsbuchung, Einzahlung und Überweisung am SB-Terminal, Gutschriften, Zahlung und Behebung mit Debitkarte im Europäischen Wirtschaftsraum
Schaltertransaktionen z.B. Bareinzahlung auf eine eigenes Konto am Schalter, Barbehebung und Überweisung am Schalter
Anlage, Änderung und Löschung von Daueraufträgen
Habenzinssatz0,01 % p.a.* abzgl. KESt
Sollzinssatz15,60 % p.a.*

*Die Zinsanpassung erfolgt vierteljährlich auf Basis des 3-Monats-Euribors zzgl. eines Aufschlages (Sollverzinsung) bzw. abzgl. eines Abschlages (Habenverzinsung abzüglich KESt). Der vereinbarte Aufschlag (Sollverzinsung) gilt als Mindestzinssatz.

 
Kontoführungsgebühr pro QuartalEUR 20,00
Kontoführungsgebühr pro Quartal für besonders SchutzbedürftigeEUR 10,00
 
Debitkarte mit Standardverfügungslimitinkludiert
Behebung mit Debitkarte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum und in Nicht-EWR-Währung*EUR 2,01 und 0,75 % des Behebungsbetrages / Transaktion
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum und in Nicht-EWR-Währung*EUR 1,20 und 0,75 % des Zahlungsbetrages/Transaktion

*Diese Gebühren werden direkt von der Clearingstelle Payment Services Austria GmbH verrechnet.

Nicht umfasst sind allenfalls vom Kunden mit Drittanbietern für Barauszahlungen an Geldautomaten im In- und Ausland vereinbarte Entgelte sowie Entgelte die von ausländischen Bankomatkassen bzw. Geldautomaten-Betreibern im Ausland eingehoben werden. Das Entgelt wird dem Girokonto des Karteninhabers zusammen mit dem Auszahlungs- bzw. Zahlungsbetrag angelastet.

Für Kundenkarten gelten die derzeit gültigen Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service und für die Kontaktlos-Funktion.

Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service und für die Kontaktlos-Funktion
  • download
 
Informationen zum Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (§ 25 Abs. 1 VZKG) (.pdf)
  • download
Glossar und Entgeltinformationen (.pdf)
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Bei den oben angeführten Preisen und Leistungen handelt es sich lediglich um einen Auszug aus dem derzeit gültigen Gebührenaushang gemäß § 35 BWG der Austrian Anadi Bank AG, welcher im Schalterraum zur Einsicht aufliegt. 

 

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Mehr zum Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Welche Merkmale hat das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen?

Ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wird von der Austrian Anadi Bank AG ausschließlich in Euro angeboten und umfasst ausnahmslos nur folgende Bankdienstleistungen:

  • Alle zur Eröffnung, Führung und Schließung des Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
  • Dienste, die die Einzahlung eines Geldbetrages auf das Zahlungskonto ermöglichen
  • Dienste, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Barabhebungen von dem Zahlungskonto an einem Schalter sowie während und außerhalb der Öffnungszeiten des Kreditinstituts an Geldautomaten ermöglichen
  • die Ausführung folgender Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums:
    • Lastschriften;
    • Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten einschließlich Online-Zahlungen;
    • Überweisungen einschließlich Daueraufträge an, soweit vorhanden, Terminals und Schaltern oder über das Internetbanking der Austrian Anadi Bank AG;
  • Führung des Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen auf Guthabenbasis.
     

In welchen Fällen darf die Anadi Bank das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ablehnen?

Im Falle einer Ablehnung werden wir den Verbraucher unverzüglich schriftlich und unentgeltlich über die Ablehnung und – soweit gesetzlich zulässig - über deren Gründe informieren.

  • Der Verbraucher verfügt bereits über ein aktives Zahlungskonto in Österreich.
  • Gegen die Person ist ein Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des Kreditinstituts oder einen seiner Mitarbeiter anhängig.
  • Die Person ist bereits gemäß §210 Abs 1 Strafprozessordnung 1975 – StPO, BGBI Nr. 631/1975 verurteilt - auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
  • Ablehnung aufgrund der Geldwäschebestimmungen

Welche Kündigungsgründe gibt es seitens der Anadi Bank?

  • Der Inhaber hat das Zahlungskonto absichtlich für unrechtmäßige Zwecke genutzt.
  • Es wurden mindestens 24 Monate keine Zahlungsvorgänge abgewickelt.
  • Der Inhaber hat keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr.
  • Der Inhaber hat bei der Eröffnung falsche Angaben gemacht.
  • Der Inhaber hat ein zweites Zahlungskonto in Österreich eröffnet.
  • Gegen den Inhaber wird wegen einer strafbaren, vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des Kreditinstituts oder einem seiner Mitarbeiter Anklage erhoben.
  • Der Inhaber hat das Zahlungskonto für unternehmerische Zwecke genutzt.
  • Der Inhaber hat eine Änderung des Rahmenvertrages abgelehnt, die vom Kreditinstitut allen Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten wirksam angeboten wurde.
     

Bei einer Kündigung teilt die Anadi Bank dem Kontoinhaber zwei Monate im Vorhinein die Gründe schriftlich und unentgeltlich mit. In diesem Fall kann der Kontoinhaber bei der Finanzmarktaufsicht Beschwerde einlegen oder sich mit der außergerichtlichen Schlichtungsstelle FIN-NET in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten dieser Stellen werden im Kündigungsschreiben angeführt.

Bei nicht rechtmäßiger Verwendung und unrichtiger Angaben wird die Kündigung sofort wirksam.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der EU-RL 2014/92 wurden in Österreich im Rahmen des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) geregelt, welches per 18.09.2016 in Kraft getreten ist.

häufige fragen